Interessante Links / Infos

DER DOG COACH Trainings-Zentrum Schweiz

DDC Vision Group GmbH

Oliver Weber – Geschäftsführer
Untere Vogtsmatten 17
CH – 4467 Rothenfluh BL

oliver@der-dog-coach.ch

www.der-dog-coach.ch

Die Nummer bei Kummer:
+41 (0)79 694 26 27

Tierarzt- und Bioresonanzpraxis Mahncke
med. vet. Oliver Mahncke
Birkenstrasse 3
4304 Giebenach

☏ 079 286 92 66

praxis-mahncke.ch

Swiss Natural Hunde- und Katzenfutter

Allfarm AG

Vanessa Medievilla, Leiterin Verkauf

Weiermatt

4446 Buckten

Tel: (+41) 62 299 55 56

Email: info@allfarm.ch

Online Futter bestellen: swissnatural.ch

Certodog®

Gugelmattstrasse 36

CH-8967 Widen

Tel.: +41 43 530 00 00

admin(at)certodog.ch

Certodog.ch

Infos

Mikrochip
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz, egal ob sie ins Ausland reisen oder nicht, mit einem Mikroship gekenntzeichnet und bei der <<Anis>>, der von der <<Animal Indentity Service AG>> in Bern betriebenen zentralen Datenbank, registriert sein. die Übergangsfrist für gut lesbare Tätowierungen dauert bis zum 30. Juni 2011

Hundesteuer
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in der Wohngemeinde anzumelden und für Ihn eine Jährliche Hundesteuer zu entrichten. Die höhe der Steuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde; ebenso allfällige Vergünstigungen für Blinden-, therapie- oder Diensthunde.

Heimtierpass
Seit Juni 2004 benötigen Hunde für Reisenin die EU einen Heimtierpass, Ein Dokument, dass den ehemalingen Impfausweis ersetzt. Dies gilt nicht nur für Besitzer von Hunden mit einem blauen EU-Pass. Für den Grenzübertritt ist eine Tollwut-Impfung obligatorisch. Einzelne Länder haben zusätzliche Sonderbestimmungen -> www.bvet.admin.ch

Meldepflicht
Seit Mai 2006 müssen Tierärzte, Hundeausbildende, Hundeheime oder Zollorgane Hunde melden, die Anzeichen für ein übermässig agressives Verhalten zeigen. Bissverletzungen, die einen Tierarztbesuch zur folgen haben, müssen dem Kantonstierarztgemeldet werden. Ebenso sind Aerzte verpflichtet, Bissverletzungen durch Hunde zu melden.

Rasseverbote
Zurzeit gibt es in der Schweiz kantonal sehr unterschiedliche Vorschriften für Hundehalter. So sind in einigen Kantonen gewisse Hunderassen verboten, in anderen gilt Maulkorb- oder Leinenpflicht. wer einen <<Listenhund>> erwerben will, muss in vielen Kantonen erst eine Halterbewilligung einholen, die an verschiedene Auflagen verknüft ist. -> www.tierimrecht.org

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